Sozialversicherung
Informationen zum Thema Sozialversicherung:
Auftraggeberhaftung
Wenn das für Bauleister bei der Umsatzsteuer geltende Reverse-Charge-Verfahren auf Sie zutrifft, sind Sie seit 1. September 2009 auch von der neuen Auftraggeberhaftung für die GKK-Beiträge der beschäftigten Subunternehmer betroffen. Grundlegende Informationen und Musterformulare zur Auftraggeberhaftung finden Sie HIER
Jene Gruppe von Unternehmern (haftungsfreistellende Unternehmer), bei denen die Auftraggeber nichts einbehalten müssen und die (Sub)unternehmer ihr Honorar zur Gänze ausbezahlt erhalten, kommen nur über Antrag auf die sog. HFU-Liste. Dazu müssen Sie im Wesentlichen mindestens 3 Jahre als Baufirma tätig gewesen sein und Ihre GKK-Beiträge immer rechtzeitig bezahlt haben bzw. keine Rückstände am Beitragskonto aufweisen.
Bei jenen Unternehmern, die nicht auf dieser HFU-Liste sind, haftet der Auftraggeber für 20% der Auftragssumme. Dieser sollte daher zum eigenen Schutz die 20% einbehalten und direkt der GKK überweisen (österreichweit ans Dienstleistungszentrum der Wiener GKK). Die Überweisung der 20% an die GKK hat zeitgleich mit der Überweisung des restlichen Werklohnes zu erfolgen.
