Umsatzsteuerliche Änderungen ab 2011

Umsatzsteuerliche Änderungen ab 2011

Ab dem Jahr 2011 müssen Unternehmer, deren Umsätze im Vorjahr € 100.000 (bisher € 30.000) nicht überstiegen haben, ihre Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) nicht mehr monatlich erstellen, sondern können diese vierteljährlich abgeben. Diese deutliche Anhebung der Umsatzgrenze für die quartalsmäßige UVA bringt vielen Unternehmern eine gewisse Verwaltungsersparnis und bietet auch einen Steuerstundungseffekt, da die Umsatzsteuer (USt) ja am 15. des zweit folgenden Monats nach Ablauf des UVA-Zeitraumes fällig ist. Bei monatlicher UVA ist die USt für Jänner bekanntlich am 15.3., für Februar am 15.4. und für März am 15.5. fällig. Bei quartalsmäßiger UVA ist die USt für das gesamte erste Quartal einheitlich erst am 15.Mai fällig.


Bisher war man bei Überschreiten des Vorjahresumsatzes von EUR 100.000 - abgesehen von der termingerechten Entrichtung - auch zur Abgabe der UVA (über Finanzonline) verpflichtet. Diese Verpflichtung tritt ab 2011 bereits ab Überschreiten eines Vorjahresumsatzes von EUR 30.000 ein. Damit verändert sich ab 2011 bei Umsätzen zwischen EUR 30.000 und EUR 100.000 der UVA-Zeitraum zwar vom Monat auf das Quartal, gleichzeitig ist das aber auch mit einer Verpflichtung zur tatsächlichen Einreichung der UVA verbunden. 

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