Freibetrag für investierte Gewinne bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern ab 2007

Sind bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern betrieblich notwendige Investitionen 2006 nicht mehr durch­führ­bar, so gibt es dafür einen Trost vom Finanzamt. Und zwar ab 2007 in Form eines neuen Freibetrages für investierte Gewinne (FBiG). Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ab 2007 nämlich bis zu 10% ihres Gewinnes (maximal 100.000 € p.a.) komplett einkommensteuerfrei stellen, wenn in diesem Ausmaß im betreffenden Jahr auch bestimmte Investitionen getätigt werden. Als begünstigte Investitionen kommen neue abnutzbare körperliche Anlagegüter (ausgenommen PKW, Software und Gebäude) mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren oder bestimmte Wertpapiere in Frage (Anleihen bzw. Anleihenfonds; die typischen Wertpapiere zur Abfertigungs­vorsorge, die in Folge ebenfalls 4 Jahre lang gehalten werden müssen!).

TIPP: Sollte man also sonst keine begünstigten Investitionen tätigen, so ist der Erwerb der oa. Wertpapiere ab 2007 unbedingt anzuraten. Dieser Wertpapierkauf sollte notfalls auch über eine Rahmenüberziehung beim Girokonto durchgeführt werden. Da der investierte Betrag bei Gewinn­betrieben in der Regel zwischen 38 % und 50 % an Einkommensteuern erspart und diese Wertpapiere nach 4 Jahren sogar wieder abgestoßen werden können, ergibt sich rechnerisch eine sensationelle Rendite von mindestens 20 % p.a. (zB Ein Wertpapierankauf von EUR 1.000 EUR kostet wirtschaftlich ja je nach Progression nur zwischen 500 EUR und 620 EUR. Vorausgesetzt wird lediglich eine übliche Verzinsung und dass keine Kursverluste eintreten, was bei diesen traditionell sehr konservativen Wertpapieren ohnedies eher nicht anzunehmen ist).

TIPP: Da Einnahmen-Ausgaben-Rechner das Ergebnis durch das Vorziehen von Ausgaben und Hinauszögern von Einnahmen (zB spätere Abrechnungen) ohnehin recht gut beeinflussen können, sollten sie gerade in Hinblick auf die steuerfreien 10% ab 2007 auch versuchen, das Ergebnis zu Lasten des heurigen und zu Gunsten des kommenden Jahres zu gestalten.

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